Völlig losgelöst?

Die Aufteilung in Lose vs. Gesamtvergabe – „Evergreens“
Titeldaten
  • Hattig, Oliver
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2024
    S.5-11
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser erläutert in seinem Beitrag die Regelung zur losweisen Vergabe und das praktische Vorgehen bei der Prüfung der Losbildung und der Prüfung der Gesamtvergabe. Einleitend stellt er anhand der Rechtsprechung die Ziele der Losteilung dar. Sodann zeigt er auf, dass der Losbildung die Bestimmung des Beschaffungsbedarfs vorgelagert ist. Daher sei zunächst zu prüfen, ob die auszuschreibende Leistung in ihrer konkreten Festlegung durch den Auftraggeber überhaupt losweise vergeben werden kann. Nur wenn die Leistung auch losweise vergeben werden kann, sei in einem zweiten Schritt die Loszuschnitte und Losgrößen festzulegen. Der Auftraggeber sei dann jedoch nicht verpflichtet, Lose so zuzuschneiden, dass jedes einzelne am Markt tätige Unternehmen ein Angebot abgeben könne. Hinsichtlich der Frage, ob eine Gesamtvergabe der ermittelten Lose erforderlich ist müssten die wirtschaftlichen oder technischen Gründe ein über die bloße Zweckmäßigkeit hinausgehendes erhebliches Gewicht haben. Wirtschaftliche und technische Gründe seine nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie über die typischen verfahrensbezogenen Schwierigkeiten hinausgehen. Diesbezüglich habe der Auftraggeber jedoch einen gerichtlich begrenzt überprüfbaren Einschätzungsspielraum. Die Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe liege auch nicht erst dann vor, wenn ein Losverzicht vollkommen alternativlos ist. Anschließen stellt der Verfasser Beispiel für wirtschaftliche und technische Gründe dar. Abschließend gibt der Verfasser Praxistipps anhand eines Prüfmusters für die losweise Vergabe.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin