Titeldaten
- Noll, Isabelle
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 6/2024
S.706-712
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Aufsatz
Abstract
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof befasste sich mit der Frage des Bestehens eines verwaltungsrechtlichen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen nach Ablauf eines Vergabeverfahrens gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), VGH München, Urt. v. 21.06.2024 – 5 BV 22 1295. Konkret ging es um das Recht eines Bieters auf Zugang zur Bewertungsbegründung seines abgelehnten Angebots. Das Gericht entschied zugunsten des Bieters und schuf damit eine Präzedenzwirkung für künftige Fälle. Kernaussage des Urteils ist, dass das IFG nicht durch das GWB verdrängt wird. Das Gericht stellte fest, dass die Zugangsbestimmungen des GWB inhaltlich nicht mit denen des IFG identisch und nicht abschließend seien. Der breite Anwendungsbereich des IFG werde durch speziellere Regelungen des GWB nicht eingeschränkt. Auch bestehe keine Geheimhaltung für das eigene Angebot des Bieters. Die Geheimhaltungsbestimmungen in der VgV hindern einen Bieter nicht daran, auf die Bewertung seines eigenen Angebots zuzugreifen. Die Verfasserin zeigt auf, dass das Entstehen eines verwaltungsrechtlichen Informationsanspruchs nicht unerhebliche Konsequenzen für die Praxis haben wird. Sie rechnet mit zusätzlichem Aufwand für die Vergabestellen. Es sei aber davon auszugehen, dass die im Vergaberecht vorgesehene Aufbewahrungspflicht der Dokumentation die zeitliche Grenze des Anspruches darstelle.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin