Functional Public Procurement and Innovation—A Conceptual Framework

Titeldaten
  • Andhov. Marta; Andersen. Camilla ; Hebbard. Tim
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 1/2025
    S.47-68
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Potential von „Visual Contracting“, also der Ergänzung von Vertragstexten durch Diagramme, Mindmaps, Zeichnungen und ähnlicher Hilfsmittel, zur Vereinfachung der vergaberechtlichen Praxis. Die Untersuchung erfolgt aus rechtsvergleichender Perspektive, mit Blick auf australisches Recht auf der einen, europäisches und dänisches Recht auf der anderen Seite. Die Verfasser stellen zunächst fest, dass das Vergaberecht als besonders komplex und wenig anwenderfreundlich gilt, was sich bisher auch durch Reformen nicht beheben ließ. Als neuer Lösungsansatz wird das Visual Contracting in Erwägung gezogen, welches bereits aus Studien in anderen Rechtsgebieten bekannt ist. Unterschieden wird zwischen drei Modellen: 1. die Verwendung visueller Hilfsmittel im Vertrag, 2. die Verwendung visueller Hilfsmittel beim Vertragsschluss, und 3. die Verwendung visueller Mittel als Vertrag, anstelle des klassischen Texts. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Praxis favorisieren die Verfasser für das Vergaberecht das zweite Modell, dessen Vor- und Nachteile sie anschließend darstellen. Die Visualisierung von Vertragsgegenständen und -bedingungen diene dem leichteren Verständnis für Nicht-Juristen, fördere Kooperation anstelle eines Fokus auf Rechtsstreitigkeiten, und erleichtere den Rückgriff auf die Vergabeunterlagen während und nach dem Verfahren. Andererseits bestünden Hindernisse und Unklarheiten, insbesondere in Bezug auf Formerfordernisse, einheitliche Auslegung und Durchsetzbarkeit. Zur Veranschaulichung der Ideen enthält der Beitrag eine „Blaupause“ für den Vertragsabschluss inklusive Illustrationen. Abschließend stellen die Verfasser fest, dass das Visual Contracting trotz bestehender Hindernisse ein vielversprechendes Mittel für die Entwicklung juristischer Technologien und die Vereinfachung der Vergaberechtspraxis darstelle.
Katharina Weiner,