Titeldaten
- Metken, Aliena; Yaroslav Shevchuk
- Vergabe News
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Heft 1/2025
S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 132 GWB
EuGH, C-452/23
Abstract
Die Autoren beschäftigten sich mit grundsätzlichen Fragen der Auftragsänderungen nach § 132 GWB. Sie werfen die Frage auf, ob ein vergaberechtswidriger Vertrag, der etwa ohne Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs vergeben wurde, nach § 132 Abs. 2 GWB ohne Wettbewerb geändert werden darf. Es ging in der zugrunde liegenden Sache darum, dass die Autobahn GmbH des Bundes bestehende Konzessionsverträge um die Installation von Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweiterte, ohne diese Änderungen auszuschreiben. In diesem Zuge stellen die Autoren die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtsache C-452/23 dar. Sie gehen auf die Relevanz des ursprünglichen Auftrags ein, insbesondere seine Bedingungen, den Wortlaut und die Systematik, etwaige Widersprüche zu den Vorgaben für Nachprüfungsanträge sowie den Grundsatz der Rechtssicherheit, der gefährdet sein kann, wenn (direkte) Nachträge zu ursprünglichen Inhouse-Vergaben möglich wären. Zuletzt wird ein Ausblick gegeben. Dabei wird der Schluss gezogen, dass die Schlussanträge des Generalanwalts vor dem EuGH in der Rechtssache der Autobahn GmbH des Bundes gegen Fastned ein begrüßenswertes Ergebnis erwarten lassen würden. Die Autoren ziehen das Fazit, dass die Mitgliedstaaten bestrebt sein sollten, soweit möglich und im Einklang mit der Richtlinie 2014/23/EU neue Konzessionen speziell für Ladepunkte auf bestehenden Autobahnrastplätzen oder in deren Nähe zu vergeben, um den Zugang neuer Marktteilnehmer zu ermöglichen.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)