Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie
Titeldaten
- Müller, Jan; Koßmannn, Linda
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 1/2025
S.3-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die zum 28.5.2024 in Kraft getretene EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die binnen zwei Jahren umzusetzen ist. Die Umsetzung soll v.a. im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgen. Zentrales Regelungsinstrument des EPBD sei die Gesamtenergieieeffizienz von Gebäuden. Neubauten im Eigentum öffentlicher Einrichtungen müssen bereits ab 2028 Nullemissionsgebäude sein. Die EPBD betrachtet ferner das Treibhausgaspotenzial eines Gebäudes über den Lebenszyklus. Da die energie- und klimarechtlichen Anforderungen bis auf wenige Ausnahmen zwingenden Charakter haben sei die Leistungsbeschreibung das vorzugswürdige vergaberechtliche Umsetzungsinstrument. Die Verfasser erörtern, inwieweit die Leistungsbeschreibung umweltbezogene Aspekte enthalten kann, und sehen das EPBD als Einschränkung des Leistungsbestimmungsrechts. Sie zeigen Möglichkeiten zur Berücksichtigung von CO2-Äquivalenten auf.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München