Kooperation mit Vergaberecht

Wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsträgern gelingen kann
Titeldaten
  • Einmahl, Matthias
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2025
    S.5-7
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen öffentlichen Verwaltungsträgern. Angesichts knapper Kassen und Fachkräftemangel gewinnen solche Zusammenschlüsse – etwa bei Volkshochschulen, IT-Dienstleistungen oder Vergabestellen – an Bedeutung. Zentral ist die Frage, ob dabei das Vergaberecht Anwendung findet. Entscheidend ist, ob ein entgeltlicher öffentlicher Auftrag vorliegt. Kooperationen sind vergaberechtsfrei möglich, wenn etwa ein Zweckverband mit eigenständiger Aufgabenwahrnehmung gebildet wird, eine gemeinsame GmbH betrieben wird oder eine zentrale Beschaffungsstelle eingerichtet wird. Auch eine Zusammenarbeit gemäß § 108 Abs. 6 GWB ist erlaubt, sofern sie auf gemeinsamen Zielen basiert, nicht primär der Gewinnerzielung dient und keine nennenswerte Markttätigkeit entsteht. Der Autor betont, dass Vergaberecht Kooperation nicht behindert, sondern Wettbewerb dort schützt, wo private Anbieter betroffen sein könnten. Voraussetzung für rechtssichere Kooperationen ist eine sorgfältige vertragliche Gestaltung, die den Leistungsanteil aller Partner dokumentiert, wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsträgern gelingen kann.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin