Umsatzanforderungen an die Bieter berechnen sich andern
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 1/2025
S.21-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 46 Abs. 2 Satz 1 VgV
VK Bund, Beschluss vom 05.06.2024, VK 2 - 39/24
Abstract
Der Beitrag bespricht eine Entscheidung der Vergabekammer Bund vom 05.06.2024, VK 2-39/34, in der zu der Frage Stellung genommen wird, welcher Mindestjahresumsatz von Bietern zulässigerweise verlangt werden kann: Auch wenn die Vergabeverordnung grundsätzlich den Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswertes zulässt (§ 46 Abs. 2 Satz 1 VgV), darf der Auftraggeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht unbesehen das Zweifache des von ihm nach § 3 VgV geschätzten Auftragswertes ansetzen, konkret darf nicht unbesehen der Gesamtauftragswert einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung dem Mindestjahresumsatz zugrunde gelegt werden. Der Autor fasst treffend zusammen: Der Auftragswert für die Schwellenwertberechnung ist nicht gleich dem Auftragswert für die Ermittlung des jährlichen Mindestumsatzes.
Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig