Vergabeverfahren in der Forschungsförderung: Begrenzte Freiheit der artes liberales

Titeldaten
  • Vormwald, Hendrik
  • jM - juris - Die Monatszeitschrift
  • Heft 5/2025
    S.118-122
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Aufsatz

Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Verfasser das Spannungsfeld zwischen dem haushaltsrechtlich geprägten Vergaberecht und den Besonderheiten freiberuflicher Leistungen im Rahmen öffentlich geförderter Forschungsvorhaben im Unterschwellenbereich. Im Fokus steht die Anwendung des §  50 UVgO, der als Sonderregelung für freie Berufe – etwa journalistisch-gestalterische Tätigkeiten – einen flexibleren Vergaberahmen vorsieht und dabei die geistig-schöpferische Eigenart solcher Leistungen anerkennt. Während der Gesetzgeber hier bewusst auf formalisierte Verfahren verzichtet, konterkarieren zuwendungsrechtliche Nebenbestimmungen – insbesondere aus Programmen wie dem EFRE – diese Flexibilität durch strenge Vorgaben und Sanktionen bei Abweichungen. Zuwendungsempfänger sehen sich dadurch gezwungen, trotz normativer Offenheit formale Vergabeverfahren durchzuführen, um etwaige Rückforderungen der Fördermittel zu vermeiden. Der Verfasser kritisiert diese Praxis als rechtlich fragwürdig und für die Auftraggeber ineffizient. Er fordert eine rechtssichere und praxis-taugliche Anwendung von §  50 UVgO, die dem Charakter freier Berufe gerecht wird, ohne die wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren. Der Autor plädiert für eine Klarstellung der Förderbedingungen, insbesondere eine ausdrückliche Anerkennung des §  50 UVgO in den Nebenbestimmungen, um die Autonomie öffentlicher Auftraggeber zu stärken und das Risiko des Zuwendungswiderrufs zu minimieren. Letztlich zeigt der Beitrag, dass die versprochene Freiheit des §  50 UVgO derzeit nur eingeschränkt wirksam ist – eine „begrenzte Freiheit“, die dringend einer systematischen und praxisnahen Fortentwicklung bedarf.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main