Titeldaten
- Benkert, Daniel
- NJW - Neue Juristische Wochenschrift
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Heft Spezial/2026
S.306-307
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Aufsatz
Abstract
In seinem Aufsatz stellt der Verfasser die wesentlichen Regelungen des zum 01.05.2026 in Kraft getretenen Bundestariftreuegesetzes (BTTG) dar. Ziel des Gesetzes sei es, die Tarifbindung durch die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes zu stärken und tarifliche Arbeitsbedingungen als Wettbewerbsstandard zu etablieren. Zugleich verweist der Autor auf mögliche Spannungen mit der negativen Koalitionsfreiheit. Kern des Gesetzes sei das Tariftreueversprechen nach § 3 BTTG. Auftragnehmer des Bundes müssten sich vertraglich verpflichten, den bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmern die durch Rechts-verordnung festgelegten Arbeitsbedingungen zu gewähren. Die Verpflichtung erfasse auch Nachun-ternehmer und Verleiher. Dabei handele es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Ausführungsbedingung. Das Gesetz gelte für Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Lieferaufträge, Direktvergaben sowie bestimmte Beschaffungen der Bundeswehr seien ausgenommen. Der räumliche Anwendungsbereich beschränke sich auf in Deutschland erbrachte Leistungen. Die maßgeblichen Arbeitsbedingungen würden durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage repräsentativer Tarifverträge festgelegt. Abschließend äußert der Verfasser Zweifel an der praktischen Wirksamkeit des Gesetzes. Insbesondere für nicht tarifgebundene Unternehmen entstünden erhebliche Verwaltungsauf-wände und Haftungsrisiken durch die Nachunternehmerhaftung, weshalb eine Zertifizierung zum Nach-weis der Tariftreue empfehlenswert erscheine.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin