Kein Verwaltungsrechtsweg bei Unterschwellenvergabe

Vergabe öffentlicher Aufträge in aller Regel Privatrecht
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2007
    S.10-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 3 Abs. 1 GG