Das grenzüberschreitende Interesse am Auftrag im primären Gemeinschaftsvergaberecht

- Anm. zu EuGH, Urt. v. 13. 11. 2007 - C-507/03 - Kommission/Irland („An Post“)
Titeldaten
  • Bitterich, Klaus
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 1/2008
    S.14-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 43 EGV, Art. 49 EGV

EuGH, Urteil vom 13. 11. 2007, C - 507/03

Abstract
Der EuGH wies durch das besprochene Urteil eine Klage der Kommission im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens bezüglich einer de facto-Vergabe im Bereich von nicht-prioritären Dienstleistungen ab. Zwar würden auch für nicht-prioritäre Dienstleistungen, soweit sie grenzüberschreitende Bedeutung hätten, die Grundsätze des EG-Vertrags gelten (hier: Transparenz durch vorherige Vergabebekanntmachung), jedoch sei die Voraussetzung einer grenzüberschreitenden Bedeutung von der Kommission im konkreten Fall nicht nachgewiesen worden. Der Autor hält die Entscheidung in Anbetracht der hohen Anforderungen an die Darlegungslast für die Kommission und der bisherigen Rechtsprechung bei de facto-Vergaben für nicht einleuchtend.