Titeldaten
- Stolz, Bernhard; Kraus, Philipp
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 1/2008
S.1 - 10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 99 Abs. 1 GWB
Abstract
Die Autoren gehen vorbehaltlich der zu erwartenden Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-300/07 davon aus, dass gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren sind. Darauf gestützt, gelangen Sie zu dem Ergebnis, dass Rabattverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren sein werden, sofern sie eine Auslieferungspflicht des rabattierten Medikaments an die Apotheken enthalten, die gegebenenfalls mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist. Dies ergebe sich einmal aus einer isolierten Betrachtung des Rabattvertrages, wobei als Entgelt die Exklusivität und damit verbundene Gewinnerwartung, sowie ergänzend die Zahlungspflicht des Apothekers gesehen wird. Des weiteren komme auch eine Gesamtbetrachtung zu diesem Ergebnis, da die Verlagerung der Medikamentenlieferung sowie ihre Bezahlung sich einzig aufgrund des Apothekenmonopols ergebe.
Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin