Das Akteneinsichtsrecht im Zivilprozess als vergaberechtliches Rechtsschutzproblem

Titeldaten
  • Prieß , Hans-Joachim; Gabriel, Marc
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 6/2008
    S.331-334
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 111 GWB, § 809 BGB, § 810 BGB

Abstract
Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht den Beteiligten nach § 111 GWB die Einsicht in die Vergabeakten. Im Zivilprozess scheinen die Bieter schlechter gestellt, da es an einem entsprechenden Anspruch mangelt und die Akteneinsicht deswegen häufig abgelehnt wird. Im Zusammenhang mit dem zivilprozessrechtlichen Beibringungsgrundsatz wird so die Beweiserbringung erschwert. Die Autoren beleuchten diese Fragestellung anhand von §§ 422, 423 ZPO und prüfen die zivilrechtlichen Ansprüche aus § 809 BGB und § 810 BGB auf Einsicht in Urkunden. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass aus § 810 BGB ein zivilrechtlicher Anspruch auf Einsicht in die Vergabeakten besteht.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn