Die Wahl der falschen Vergabeart und Rechtsschutz

Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 2/2008
    S.14-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 2 GWB, § 13 VgV

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Folgen für den Rechtschutz bei der Wahl der falschen Vergabeverfahrensart, als folge einer falschen Bestimmung des Auftragswertes. Dabei zeigt die Verfasserin die bisherige Rechtsprechung auf, die bei Fehlen einer rechtzeitigen Rüge der Verfahrensart von einer Präklusion auch hinsichtlich aller zeitlich nachfolgenden Verstöße ausging. Unter Bezugnahme auf das EuGH Urteil C- 241/06 vom 11.10.2007 kommt sie zu dem Ergebnis, dass bei einer fälschlichen Unterschwellenvergabe die Bieter nicht schon bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Rüge der Verfahrensart hinsichtlich aller nachfolgenden Vergaberechtsverstöße präkludiert sind, sondern auch alle späteren Vergaberechtsverstöße einer Nachprüfung zugänglich sind, auch wenn sie mit der Wahl der falschen Vergabeart bestimmungsgemäß in Zusammenhang stehen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin