Keine Geltung des Kartellvergaberecht für Selektivverträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern

Titeldaten
  • Engelmann, Klaus
  • Sgb - Die Sozialgerichtsbarkeit
  • Heft 3/2008
    S.133 - 149
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Aufsatz

§ 69 SGB V

Abstract
Der Verfasser untersucht die Frage, ob bei Abschluss von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Leistungserbringern das Kartellvergaberecht Anwendung findet. Die Erörterung wird anhand einer ausführlichen Analyse sowohl der Gesetzessystematik als auch anhand von Gesetzesbegründungen vorgenommen. Im Ergebnis vertritt der Verfasser die Auffassung, dass § 69 SGB V eine Bereichsausnahme des Vergaberechts statuiert, wobei er die Vereinbarkeit mit europäischem Recht an dieser Stelle offen lässt. Darüber hinaus seien bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Krankenkasse und einem Leistungserbringer die Sozialgerichte und nicht die Vergabekammern zuständig.
[Sonja van der Ploeg, AOK-Bundesverband, Leiterin der Vergabestelle]