Mittelbare Staatsfinanzierung und Begriff des funktionalen Auftraggebers

Titeldaten
  • Heuvels, Klaus
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2008
    S.166-168
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 2 GWB

EuGH, Urteil vom 13.12.2007, C-337/06

Abstract
Der EuGH hat am 13.12.2007 in der Rs. C-337/06 – „öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“ den Begriff des funktionalen öffentlichen Auftraggebers nach § 98 Nr. 2 GWB weiter ausgeformt. Auch eine indirekte, aber zumindest hoheitlich organisierte und garantierte Finanzierung stellt demnach eine staatliche Finanzierung dar. Im Beitrag bespricht der Autor den Begriff des funktionalen Auftraggebers anhand des Urteils und stimmt der Gleichsetzung von mittelbarer und unmittelbarer Staatsfinanzierung zu. In einem Ausblick betont er die präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein weiteres Verfahren vor dem EuGH (Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 23.5.2007), bei dem es um die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentlicher Auftraggeber geht.
[Felix Zimmermann, Kanzlei Kehr-Ritz & Kollegen, Hannover]