Neue Vergaberegeln für den ÖPNV unter der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Titeldaten
  • Hübner, Alexander
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 20/2009
    S.1380-1384
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 138 Abs. 1 BGB, § 313 BGB

Abstract
Der fallbasierte Beitrag behandelt die Problematik der Korrektur von Nachtragspreisen bei krassem Missverhältniss zwischen Leistung und Gegenleistung. Den Fall der sittenwidrigen Vergütung einer einzelnen Nachtragsposition will der BGH mittels § 138 I BGB lösen, soweit ein wucherähnliches Missverhältnis zwischen Nachtragsleistung und Nachtragsvergütung besteht und eine verwerfliche Gesinnung des Auftragnehmers erkennbar ist. Der Autor diskutiert, ob die Anwendung dieser Vorschrift als sinnvoll erachtet werden kann und zeigt im Anschluss weitere Lösungsansätze auf. Schlussendlich bezieht der Verfasser Position gegen den Lösungsansatz des BGH über § 138 I BGB, welcher lediglich die Einzelpositionen eines Nachtrags bewerten möchte und den Gesamtvertrag gänzlich außer Acht lassen will. Er befürwortet vielmehr eine frühere Lösung des BGH („frivoler Bieter“) ohne Rückgriff auf die Sittenwidrigkeit und eine anschließende Korrektur über § 313 BGB.
[Anne Körner, forum vergabe e. V.]