Unzuverlässigkeit des Bieters durch bewusstes Ausnutzen von Fehlern des Leistungsverzeichnisses mittels spekulativer Preisgestaltung

Titeldaten
  • Rohrmüller, Johann
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2009
    S.327-351
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach, wie mit einem Einheitspreisangebot in der Eignungsprüfung zu verfahren ist, welches spekulative Auf- und Abpreisungen enthält, weil der Bieter die fehlerhafte Mengenansätze im Leistungsverzeichnis erkannt hat und diese bewusst ausnutzt ohne den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzten. Zunächst gibt der Verfasser einen Überblick über die hierzu ergangene Rechtsprechung und den Meinungsstand in der Literatur. Sodann entwickelt er einen Lösungsansatz und setzt sich dabei mit den zuvor dargestellten Meinungen auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Bieter, der Mängel im Leistungsverzeichnis erkennt und den Auftraggeber darüber vorsätzlich nicht in Kenntnis setzt, sondern den Fehler bewusst durch Mengenspekulation und Preisverlagerung ausnutzt, rechtmissbräuchlich handelt und seine vorvertragliche Hinweispflicht verletzt. Ein solcher Bieter kann wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]