Berücksichtigung von Eignungsmerkmalen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots?

Titeldaten
  • Freise, Harald
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2009
    S.225-228
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich der Frage der Zulässigkeit der Berücksichtigung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und dem aus seiner Sicht daraus resultierenden unüberwindbaren Problem der fehlenden Transparenz im Vergabeverfahren. Anlass für die Abhandlung ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5.5.2008, in der das Gericht die Auffassung vertritt, eine graduell verschiedene Eignung der Bieter dürfe vom öffentlichen Auftraggeber bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden, sofern es um die auftragsbezogene Umsetzung bestimmter Eignungsmerkmale gehe, die im Angebot selbst dokumentiert werden sollen. Der Autor bespricht wesentliche Entscheidungen – insbesondere aus der Rechtsprechung des EuGH und des BGH - zur Zulässigkeit der nochmaligen Anwendung der Eignungskriterien im Rahmen der Zuschlagskriterien und kommt zu dem Ergebnis, dass ein „Mehr an Eignung“ im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden darf. Als Lösungsvorschlag, einem nicht nur generell geeigneten, sondern einem besonders erfahrenen, fachkundigen und zuverlässigen Bieter den Auftrag zu erteilen, sieht der Autor es dem öffentlichem Auftraggeber als unbenommen, bereits die Eignungsanforderungen so zu formulieren, dass diese einen speziellen Bezug zur Auftragsausführung aufweisen und eine ordnungsgemäße Erfüllung der gestellten Anforderungen erwarten lassen.
[Angelika Krüger, Referentin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes]