Eröffnungstermin aber richtig - Welche Fehler sollte man vermeiden?

Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2009
    S.29-30
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser gibt dem Leser Praxishinweise zur Durchführung des Eröffnungstermins. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hierbei die Kennzeichnungspflicht. Zunächst weist der Verfasser darauf hin, dass die Umschläge der Angebote mit einem Eingangsvermerk versehen sein müssen, die den Aussteller des Vermerks erkennen lassen. Sodann untersucht der Verfasser Inhalt und Umfang der Kennzeichnungspflicht sowie die Folgen von Verstößen. Eine unterlassene Kennzeichnung sei nicht heilbar, da das Verfahren nicht in den Stand der Angebotsöffnung zurückversetzt werden könne. Die Angebote und alle Anlagen zum Angebot seien mittels Lochung oder Siegelung zu verbinden. Zum Angebot gehören die kompletten Vergabeunterlagen, Anlagen, Begleitschreiben und Beiwerke. Die faktische Grenze der Kennzeichnungspflichtigkeit sieht der Verfasser bei Proben und Mustern. Bei beigefügten CD-Roms sieht er im Ergebnis auch die Grenze der Kennzeichnungspflicht erreicht, weist aber darauf hin, dass er von einer Vergabekammer schon eine andere Auffassung erfahren hat. Daneben geht er noch auf die Anforderungen an das Protokoll zum Eröffnungstermin ein.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]