Arzneimittelrabattverträge mit mehreren pharmazeutischen Unternehmen

Verläuft die Schnittstelle von Sozial- und Vergaberecht durch die Apotheke?
Titeldaten
  • Anders, Sönke; Knöbl, Jan
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 12/2009
    S.609-613
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Nr. 4 Abs. 1 VOL/A

Abstract
Die Verfasser untersuchen die vergaberechtliche Zulässigkeit von Rabattvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern pro Wirkstoff. Dabei setzen sie sich kritisch mit der hierzu ergangenen Entscheidung des LSG Essen auseinander. Zunächst stellen sie den vergaberechtlichen Regelungsrahmen dar. Dabei arbeiten sie heraus, dass bei Rahmenverträgen mit mehreren Vertragspartnern, bei denen kein erneuter Wettbewerb beim Einzelabruf eröffnet wird, der Einzelabruf den Anforderungen des Wirtschaftlichkeitsgebots, des Transparenzgebots und des Gebots der Nichtdiskriminierung genügen muss. Sodann untersuchen sie, inwieweit die Wahrung dieser Grundsätze durch die Apotheken bei der Ausgabe der Arzneimittel gewährleistet ist. Sie stellen fest, dass es in diesen Fällen keine individualvertraglichen Verpflichtungen gibt, der Rahmenvertrag der Spitzenverbände keine entsprechende Verpflichtung enthält und sich aus der Regelung des § 70 Abs. 1 SGB V in diesen Fällen auch keine derartigen Verpflichtung entnehmen lässt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Rabattvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern pro Wirkstoff, aufgrund der Entscheidungsfreiheit des Apothekers bei der Abgabe, vergaberechtwidrig seien. Es liege ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, das Transparenzgebot und das Gebots der Nichtdiskriminierung vor, zudem werde den Bietern aufgrund der fehlenden Kalkulierbarkeit der Abnahmemengen ein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin