Viel Lärm um wenig!

Zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 11. 6. 2009 – C-300/07
Titeldaten
  • Marx, Fridhelm; Hölzl, Franz Josef
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2010
    S.31-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 11. 6. 2009 – C-300/07

Abstract
Die Verfasser beginnen mit einer kurzen Darstellung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Oymanns“. Dann werden die Antworten des EuGH auf die Vorlagefragen (ob gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien, wie Dienstleistungs- von Lieferaufträgen und wie Dienstleistungsaufträge von Dienstleistungskonzessionen abzugrenzen seien) untersucht. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass diese Fragen dem EuGH nicht hätten vorgelegt werden müssen. Entscheidend sei die vergaberechtliche Fragestellung, welche konkreten Leistungen im Gesundheitsbereich ausgeschrieben werden müssen. Im Fokus stünden die Arzneimittelrabattverträge, die Versorgung mit Hilfsmitteln und die integrierte Versorgung. Sodann gehen die Verfasser auf Einzelprobleme in diesen Bereichen ein.
[Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg]
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg