Rechtsweg für die Überprüfung der Vergabe von Rabattverträgen

- Alea iacta est: Der Gesetzgeber hat gewürfelt
Titeldaten
  • Hölzl, Franz Josef; Eichler, Jochen
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 1/2009
    S.27-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 116 GWB, § 130 a IX SGB V

Abstract
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die gesetzliche Neuregelung ein, dass bei der Überprüfung der Vergabe von Rabattverträgen zukünftig die Vergabekammern in erster Instanz und die Landessozialgerichte in zweiter Instanz zuständig sind. Er stellt die Hintergründe und den Streitstand dar. Aus Sicht der Autoren verdränge der § 130 a IX SGB V nicht den § 116 GWB. Darüber hinaus gehen die Verfasser auf den bereits bekannten Streit der Frage der öffentlichen Auftraggebereigenschaft von gesetzlichen Krankenkassen und der Frage des öffentlichen Auftrags von Rabattverträgen ein. Im Ergebnis sehen die Verfasser das Kartellvergaberecht auch im Bereich der Rabattverträge als geeignetes Instrument an.
[Sonja van der Ploeg, Leiterin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbands