Die funktionale Ausschreibung

Auftragnehmer treffen Kostenrisiken
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2009
    S.26-28
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Aufsatz

Abstract
Mit der bei einer Ausschreibung technischer Leistungen üblichen Formulierung der Leistungsbeschreibung „nach Erfordernis“ bringt der Auftraggeber regelmäßig zum Ausdruck, dass es Sache des Auftragnehmers ist, auf der Grundlage der dem Vertrag zugrunde liegenden Planung die für eine funktionierende und zweckentsprechende Technik notwendigen Einzelheiten zu ermitteln. Nimmt der Auftragnehmer keine Beschränkung auf die bekannten Risiken vor, sondern unterbreitet ein Angebot mit einem Pauschalpreis, steht ihm kein Anspruch auf Ersatz später entstandener Mehrkosten zu. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zeichnet der Verfasser dieses auf Seiten der Auftragnehmer bestehende Problem nach und zeigt praktische Konsequenzen für Bieter im Falle einer Funktionalausschreibung auf.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]