Verhinderung des Zuschlags ohne Abgabe eines Angebots

Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 3/2009
    S.26-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 GWB

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Fragestellung, ob auch von einem Bieter, der keine Bewerbung bzw. kein Angebot abgegeben, sich an einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr an Verhandlungen beteiligt oder die Bindefrist nicht verlängert hat, noch ein zulässiges Nachprüfungsverfahren drohen kann, wenn er zuvor Vergabeverstöße gerügt hat. Auch für den Bieter stellt sich die Frage, ob er zur Wahrung seiner Rechte im Nachprüfungsverfahren aus seiner Sicht sinnlose Handlungen (Bewerbung, Angebotsabgabe, Bindefristverlängerung) vornehmen muss. Die Verfasserin beantwortet diese Fragen u.a. mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BvR 2248/03 v. 29.7.2004) und verweist ferner auf die Neufassung des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB, der in Zukunft diese Problematik – so die Verfasserin - in der Praxis weiter entschärfen wird.
Grazyna Fait, forum vergabe e.V.