Patentschutz und öffentliche Vergabe

Titeldaten
  • Scharen, Uwe
  • GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
  • Heft 3-4/2009
    S.345-348
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 9 Nr. 10 VOB/A, § 9 VOL/A, § 3a Nr. 2 lit. c VOL/A

Abstract
Die Beschaffung von patentgeschützten Gegenständen reduziert den Bieterkreis auf den Patentinhaber und evtl. vorhandene Lizenznehmer. Der Beitrag beschäftigt sich im ersten Teil mit der Frage nach der richtigen Verfahrensart, der Notwendigkeit des Zusatzes „oder gleichwertig“ und der Zulässigkeit der Festlegung auf ein bestimmtes, durch ein Patent geschütztes Produkt.
In einem zweiten Teil widmet sich der Verf. dem Problemfall, dass der Auftraggeber bei der Leistungsbeschreibung nicht erkannt hat, dass ein Patentschutz besteht. Der Verf. kommt zu dem Schluss, dass zwar eine Recherche des Auftraggebers sinnvoll ist, ob die gewünschte Leistung ganz oder in Teilen einem Patentschutz unterliegt. Dies aber von ihm zu verlangen, sei schon wegen des Umfanges einer solchen Recherche abzulehnen, solange der Auftraggeber keine Anhaltspunkte für einen solchen Schutz habe. Das Ergebnis dieser Erkenntnisse muss dann bei der Frage der Eignung des Bieters eine Rolle spielen, da ein entgegenstehendes Patent einen Bieter ungeeignet werden lässt, da er die Leistung aus rechtlichen Gründen nicht anbieten darf.
[Karsten Voigt, forum vergabe e.V.]