Grenzen der Zuwendungsrückforderung wegen Vergaberechtsverstoßes

Titeldaten
  • Schilder, Hendrik
  • Heft 3/2009
    S.155-159
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 49 Abs. 3 VwVfG, § 48 Abs. 4 VwVfG, § 98 GWB

Abstract
Der Verfasser untersucht unter welchen Voraussetzungen und wie lange die Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid bei Vergaberechtsverstößen widerrufen und die Zuwendungen zurückfordern kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein schwerer Vergaberechtsverstoß eine Rückforderung rechtfertigen könne. Ein solcher liege nur bei einem eindeutigen und offensichtlichen Abweichen von den Vorgaben des Vergaberechts unter Berücksichtigung des Standes der Rechtsmeinung zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe vor. Sofern der Vergaberechtsverstoß vor Zugang des Zuwendungsbescheids erfolgt sei, komme ein Widerruf schon vom Wortlaut der einschlägigen Vorschriften her nicht in Betracht. Daneben setzt sich der Verfasser mit der Widerrufsfrist auseinander.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]