Zwingender Angebotsausschluss wegen fehlender Erklärungen und Angaben

– Inhalt, Grenzen und Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausschlussgründe
Titeldaten
  • Bode, Henning
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.729-738
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A, § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, § 16 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 VOB/A

BGH Urteil vom 18.02.2003 – X ZB 43/02

Abstract
Der Verfasser nimmt Bezug auf das Urteil des BGH vom 18.2.2003 – XZB 43/02 – wonach die Nichtabgabe in den Ausschreibungsunterlagen geforderter Erklärungen grds. zwingend zum Ausschluss des Angebots führe. Er zeigt die zwei wesentlichen Einschränkungen dieser Rechtsprechung, wonach die Erklärungen eindeutig gefordert sein müssen und die Erklärungspflicht den Bieter nicht unzumutbar belasten dürfe, und weitere allgemeine Begrenzungen, die aus den Vergabegrundsätzen und aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen folgen, auf. Er thematisiert die Nachforderungspflicht der Vergabestellen bei fehlenden Erklärungen in § 16 VOB/A 2009, problematisiert, ob aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers diese Neuregelung das Wettbewerbsprinzip und das Gebot der sparsamen Mittelverwendung angemessen austariert zur Geltung bringt und zeigt alternative Möglichkeiten zur praxisgerechten VOB/A-Novellierung – bspw. die Einführung von Bagatellgrenzen für unbeachtliche Flüchtigkeitsfehler oder Obergrenzen für fehlende Erklärungen, auf. [Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]