Die neue Sektorenverordnung

Titeldaten
  • Opitz, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.689-701
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Aufsatz

Abstract
Am 28. September 2009 wurde die neue "Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung –SektVO)" im Bundesgesetzblatt, S. 3110, verkündet. Einen Tag später trat sie in Kraft. Das bedeutet, dass für den Sektorenbereich ab dem 29. September 2009 nur noch die SektVO anzuwenden ist. Sowohl VOB/A als auch VOL/A sind nur noch in ihren Abschnitten 1 und 2 gültig. Der Verfasser geht in seinem Beitrag auf wesentliche Bestimmungen der neuen SektVO ein. Er analysiert ihr Verhältnis zur VgV, den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der SektVO und die Freistellungsregelung in Art. 3. Er untersucht die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und nennt Bereiche, welche die SektVO nicht regelt, sodass den Auftraggebern Freiräume für selbst gestaltete Bewerbungsbedingungen verbleiben. Sein Fazit: Die SektVO führt zu Prozesserleichterungen und stellt einen echten Beitrag zum Bürokratieabbau dar.[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]