Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Rahmen der personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigung

- Anmerkung zum Urteil des VGH BW vom 31.3.2009 - 3 S 2455/06
Titeldaten
  • Winnes, Michael
  • VBlBW - Verwaltungsblätter für Baden Württemberg
  • Heft 10/2009
    S.378 - 381
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 PBefG, § 13 PBefG

VGH BW Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06

Abstract
Der Beitrag bespricht das rechtskräftige Urteil 3 S 2455/06 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) vom 31.3.2009, in dem zwei aktuelle Rechtsfragen aus dem Personenbeförderungsrecht entschieden worden sind. Es geht um §§ 8, 13 PBefG als wirksame Teilbereichsausnahme für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen und die damit verbundene Ausschlusswirkung für die in Kürze auslaufende VO 1191/69. Der VGH BW hat die Teilbereichsausnahme unter Berufung auf das Urteil 3 C 33.05 des BVerwG vom 19.10.2009 anerkannt. Gleichzeitig hat der VGH BW indirekt eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Anwendbarkeit der neuen EU-VO 1370/07 geschaffen. Der Autor verdeutlicht anhand der Entscheidung, dass die neue EU-Verordnung nunmehr ausnahmslos jede Liniengenehmigung umfasst und dies dringenden Handlungsbedarf bei den ÖPNV-Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden bei der Umsetzung erzeugt.[Felix Zimmermann, KEHR-RITZ & Kollegen, Hannover]