Entfall der Zulässigkeit des angegebenen Rechtsweges?

Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 12/2009
    S.134-136
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 102 GWB, § 110 GWB

Abstract
Im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren kommt es vor, dass ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt und in der Bekanntmachung auf eine zuständige Nachprüfungsstelle hingewiesen wird, nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens jedoch vom Auftraggeber behauptet wird, ein solches sei gar nicht statthaft. Die Autoren gehen demgemäß der Frage nach, inwieweit ein einmal angegebener Rechtsweg wieder entfallen kann. Dazu werden die denkbaren Fallkonstellationen vorgestellt und bewertet. Im Ergebnis wird festgestellt, dass ein einmal zulässiger Rechtsweg nicht entfallen könne, sondern lediglich von Anfang an nicht zulässig sei.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]