Der Begriff der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Rahmen der Verordnung 1370/2007

Titeldaten
  • Winnes, Michael
  • DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
  • Heft 24/2009
    S.1135-1141
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag den Begriff der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung nach der der Verordnung 1370/2007 EG. Er arbeitet heraus, das sich eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im Sinne der VO aus den Rechtfolgen einer eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigung ergeben kann. Daher seinen eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigung spätestens nach Ablauf der Übergangsregelung des Art. 8 VO 1370/2007 EG - außer im Fall der Notvergabe und der Direktvergabe an einen internen Betreiber - in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]