Zur EG-vergaberechtlichen Schwellenwertberechnung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen über Internetplattformen

Titeldaten
  • Koenig, Christian; Schreiber, Kristina
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 11/2009
    S.1118-1127
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Aufsatz

§ 3 Abs. 4 VgV

Abstract
Die Verfasser untersuchen in ihrem Beitrag die Regelungen des § 3 VgV zur Berechnung von Auftragswerten für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Hierfür definieren sie zunächst die Auftragsarten in § 3 Abs. 3 und 4 VgV. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die „regelmäßigen Aufträge“ i.S.v. § 3 Abs. 4 VgV. Sie arbeiten heraus, dass die Regelmäßigkeit nicht nur durch ein zeitliches Moment, sondern funktional-gegenständlich, d.h. durch den Leistungsgegenstand bestimmt werde. Diese Auslegung stützen sie insbesondere auf den englischsprachigen Wortlaut der RL 2004/18 und auf die Regelungen zur Rahmenvereinbarung. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass, sofern zum Schätzzeitpunkt der zukünftige Bedarf absehbar sei und die zukünftigen Einzelaufträge rahmenvereinbarungstauglich seien, ein funktional-gegenständlicher Zusammenhang, mithin die Regelmäßigkeit der Beschaffung nach § 3 Abs. 4 VgV vorliege. Bei der Nutzung von Internetplattformen für die Beschaffung trete das Merkmal des funktional-gegenständlichen Zusammenhangs durch Standardisierungen und durch die Transparenz solcher Plattformen noch deutlicher hervor. Eine Fragmentierung in Einzelaufträge sei im Fall der regelmäßigen Aufträge jedoch dann zulässig, wenn der Auftraggeber aus sachlichen Gründen eine Produktverbesserung erwartet, da dies einer Rahmenvereinbarung oder einem Dauerschuldverhältnis entgegenstehe.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]