Die ungewollte Angebotsabgabe

Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2009
    S.25-26
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Aufsatz

Abstract
Der Autor diskutiert vorliegend die Fragen, von wem sich ein Bieterunternehmen vertreten lassen darf und wie sich diese Vertretung auf die Wirksamkeit des Angebotes auswirken kann. Dabei wird zu Beginn festgestellt, dass ein Angebot, welches vom Geschäftsführer oder Prokuristen unterschrieben wurde, prinzipiell gültig sei. Unterzeichnet hingegen ein Mitarbeiter des Unternehmens, der aus amtlichen Registern nicht erkennbar vertretungsberechtigt ist, so gelten die allgemeinen Grundsätze des BGB, mithin die Rechtsinstitute der Anscheins- und Duldungsvollmacht. Das Unternehmen sei somit auch in diesem Fall an sein Angebot gebunden, wobei derart unterschriebene Angebote wohl den absoluten Regelfall darstellen. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Vergabestelle gravierende Zweifel an der Authentizität des Angebotes habe.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]