Titeldaten
- Dreher, Meinrad
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 9/2009
S.542-546
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 100 Abs. 2 lit. h GWB
Abstract
Der Verfasser untersucht wann Mietverträge mit Neubau- oder Umbauverpflichtungen noch unter die mietbezogenen Ausnahme der Ausschreibungspflicht gemäß § 100 Abs. 2 lit. h GWB fallen und wann bereits die Voraussetzungen eines ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrags vorliegen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass § 100 Abs. 2 lit. h GWB entgegen des Wortlauts auch Mietverträge über Neubauten erfasst. Der eng auzulegene Ausnahmebereich werde jedochdann verlassen, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht nur im untergeordneten Umfang Einfluss auf die Planung oder die Ausführung des Neubaus nimmt. Gleiches gelte für die Anmietung eines Bestandsbaus der vom Vermieter erst noch umzubauen ist. Unproblematisch seinen somit alle für Mietverhältnisse typischen Anforderungen des Mieters an ein Mietobjekt, die zu Bauleistungen vom Vermieters führen. Sofern die oben genannte Grenze überschritten ist, liege ein atypischer Mietvertrag vor, welcher entweder als öffentlicher Bauauftrag, oder als öffentlicher Dienstleistungsvertrag einzuordnen sei.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]