Die neue ÖPNV-Verordnung und ihre Auswirkung auf die interkommunale Zusammenarbeit

Titeldaten
  • Schön, Daniel
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 9/2009
    S.334-337
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Aufsatz

Abstract
Am 3.12.2009 tritt die neue ÖPNV-Verordnung 1370/2007 in Kraft. Sie wird in den meisten Fällen der Vergabe von ÖPNV-Leistungen Anwendung finden. Nach ihr hat die zuständige Behörde ein Wahlrecht zwischen der direkten Vergabe an einen internen Betreiber oder der Ausschreibung an einen externen Dritten. Eine interne Vergabe ist danach möglich, wenn über den Betreiber die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausgeübt werden kann. Diese Voraussetzung fehlt aber in der Regel bei interkommunalen Kooperationen, da eine Kommune nur selten mehr als 50 % der Stimmrechte in sich vereint. Der Beitrag macht auf diese Konstellation aufmerksam und bespricht die Konsequenzen. Der Autor hält unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 3.11.2008 (NZBau 2009, 54 ff.) eine gemeinsame, ggf. durch Mehrheitsbeschluss herbeigeführte Kontollierbarkeit des Betreibers für ausreichend. Interne Direktvergaben wären unter diesen Umständen auch bei interkommunalen Kooperationen zulässig.
[Felix Zimmermann, KEHR-RITZ & Kollegen, Hannover]