Die Direktvergabe von Personenverkehrsdiensten nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und die Zukunft eigenwirtschaftlicher Verkehre

Titeldaten
  • Ziekow, Jan
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 14/2009
    S.865-871
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 EG, § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG

Abstract
Zunächst erläuter der Verfasser das Regelungsziel der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Dabei zeigt er auf welches Verständnis der Regulierung von Verkehrsmärkten der Verordnung zugrunde liegt. Er arbeitet heraus, dass die Verordnung auf dem Prinzip des Vorrangs kommerzieller Verkehre beruht und nur bei partiellem Marktversagen ein Wechsel in das gemeinwirtschaftliche System erfolgen kann. Eigenwirtschaftliche Verkehre im Sinne der Verordnung seinen kommerzielle Verkehre. Zuschüssen bei eigenwirtschaftlichen Verkehren seine ohne eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen als Beihilfe i.S.v. Art. 87 EG einzustufen. Nur die zuschussfreie eigenwirtschaftliche Verkehrsdienstleistungen seine Aufträge die weder dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 noch dem Vergaberecht unterfallen. Der Verfasser regt zur Vermeidung von Systembrüchen an, das Verständnis des Begriffs Eigenwirtschaftlichkeit i.S.v. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG auf kommerzielle Verkehre zu beschränken. Anschließend untersucht er die verfassungsrechtlichen Grenzen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine ein im Einzelfall auszuübendes Wahlrecht der Behörde zwischen kommerziellen Verkehrsleistungen und einer Direktvergabe an eine interne Einheit die Grundrechte privater Verkehrsunternehmen verletzen würde und aufgrund der Kollisionsregelung des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nicht bestehe.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]