Die Delle im Ei des Kolumbus

Titeldaten
  • Holle, Albert; Wohlrab, Oliver
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2009
    S.432-434
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 6 GWB

Abstract
Die Verfasser besprechen den Beschluss der VK Mainz vom 11. 12. 2008, VK 38/08, in dem der Nachprüfungsantrag bezüglich eines europaweiten Vergabeverfahrens eines Bauabschnitts des Mainzer Zoll- und Binnenhafens als unzulässig verworfen wurde. Streitpunkt war, ob ein Vertrag über eine Baukonzession mit der als Vergabestelle auftretenden privaten Hafengesellschaft vorliegt. Nachdem der VK Mainz von den Autoren teilweise insofern zugestimmt wird, dass kein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB; § 98 Nr. 5 GWB oder § 98 Nr. 2 GWB vorläge, wird das Vorliegen einer Baukonzession gem. § 98 Nr. 6 GWB abweichend bewertet. Dazu referieren die Autoren die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, insbesondere die „Ahlhorn-Entscheidung“. Als Ergebnis stellen die Autoren fest, dass die Entscheidung der VK Mainz zu diesen zweiten Aspekt nicht überzeuge und zur erforderlichen Investitionssicherheit der EuGH gefordert sei.
[Sven-Oliver Petersen, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]