Grenzen der Loslimitierung

Titeldaten
  • Otting, Olaf; Tressel, Wieland
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2009
    S.585-594
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 5 Nr. 2 VOL/A

Abstract
In Vergabeunterlagen wird gelegentlich festgelegt, dass Bieter von vornherein nur für eine bestimmte Anzahl von Losen Angebote abgegeben dürfen. Teilweise dürfen die Bieter zwar für alle Lose bieten, werden nach Erteilung des Zuschlags für ein Los allerdings nicht weiter berücksichtigt. Ein Beispiel für diese Vergabepraxis bildet das Vergabeverfahren des Regionalzugverkehrs Berlin/Brandenburg, EU-Amtsblatt 2008/S 265755 v. 15.10.2008. Diese Art der „Vergabebeschränkung“ wird in der Fachwelt unter dem Namen Loslimitierung behandelt. Die Verfasser setzen sich in ihrem Beitrag mit derartigen Vergabebedingungen auseinander. Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des OLG Düsseldorf im „Münzplättchen“-Fall vom 18.5.2000 – Verg 6/00 –untersuchen sie den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur zu diesem Thema, nennen Gründe für die Loslimitierung und unterziehen diese einer kritischen Würdigung. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass die Loslimitierung gegen Leitgedanken des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot in § 97 Abs. 5 GWB verstieße. Eine Leistung werde u.U. zu einem teureren Preis eingekauft als sie auf dem Markt angeboten werde. Darin liege auch eine beihilferechtswidrige selektive Begünstigung. Auch der neue § 97 Abs. 3 GWB reiche nicht soweit, diese Verstöße zu rechtfertigen.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]