Uneingeschränkte Relevanz des Gemeindewirtschaftsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

Titeldaten
  • Hertwig, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.355-356
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Aufsatz

OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - VII Verg. 42

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag ausgehend von dem Beschluss des OVG Münster vom 01.04.2008 (15 B 122/08) und den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 27.02.2008 (VII Verg. 42 und 43/07), ob Marktzutrittsverbote des Gemeindewirtschaftsrechts Gegenstand einer Vergabenachprüfung seien können. Der Verfasser sieht die Prüfkompetenz der vergaberechtliche Spruchkörper - unmittelbar durch den Bezug zur vergaberechtlichen Angebotswertung - begründet. Eines Umweges über die wettbewerblichen Bezüge (§97 Abs. 1 GWB) der Marktrittverbote bedürfe es nicht. Ein öffentliches Unternehmen, welches als Bieter gegen ein Marktzutrittsverbot verstoße, sei grundsätzlich rechtlich nicht leistungsfähig. Die vergaberechtliche Nachprüfung umfasse daher zwangsläufig Fragen des Gemeindewirtschaftrechts. Nach dem Grundsatz von § 17 GVG und nach dem Prinzip des effektiven Rechtschutzes (Art. 2 der Rechtmittelrichtlinie) komme eine Rechtwegaufspaltung nicht in Betracht.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]