Was bedeutet Wirtschaftlichkeit?

Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen Minimal- oder Maximalprinzip
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Artikels 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG (VKR), § 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A, § 25 Nr. 3 VOL/A, § 16 Abs. 3 VOF, § 97 Abs. 5 GWB

Abstract
Der Verfasser geht ausgehend von der Entscheidung des OLG Naumburg vom 05.12.2008 (1 Verg 9/08) der Frage nach, ob die Auswahl des Preises als einziges Zuschlagskriterium vergaberechtlich zulässig ist oder ob damit gegen § 97 Abs. 5 GWB und entsprechende Vorschriften der Verdingungsordnungen verstoßen wird. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es zulässig ist den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu wählen, wenn die Leistungsbeschreibung Angebote erwarten lässt, die sich nur im Angebotspreis unterscheiden. Auch die Regelung des Artikels 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG steht dieser Auffassung nicht entgegen, sodass § 97 Abs. 5 GWB entsprechend auszulegen sei. Die Regelungen der Verdingungsordnungen (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A, § 25 Nr. 3 VOL/A und § 16 Abs. 3 VOF) können dann dem Wirtschaftlichkeitsbegriff des § 97 Abs. 5 GWB im Ergebnis nicht widersprechen. So könne die Regelung, dass der Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium sein dürfe, dahingehend interpretiert werden, dass dies dann nicht gilt, wenn es nur ein Zuschlagskriterium gibt.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]