Der Auftragsbegriff nach § 99 GWB und die Tätigkeit der gesetzlichen Krankenkassen

Titeldaten
  • Dreher, Meinrad; Hoffmann, Jens
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.273-282
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 127 Abs. 2 SGB V, § 127 Abs. 2a SGB V

Abstract
Die Verfasser untersuchen, ob Arzneimittelrabattverträge, Hilfsmittelverträge, sowie Verträge zur integrierten, zur hausarztzentrierten und zur ambulanten Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen öffentliche Aufträge im Sinne von § 99 GWB sind. Zunächst arbeiten sie heraus, dass die gesetzlichen Krankenkassen öffentliche Auftraggeber sind. Sodann untersuchen Sie die Auftragsqualität der vorgenannten Verträge. Dabei lehnen sie hinsichtlich der Hilfsmittelverträge das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Risikos beim Vertragspartner ab. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Arzneimittelrabattverträge, Hilfsmittelverträge sowie Verträge zur integrierten, hausarztzentrierten und ambulanten Versorgung grundsätzlich öffentliche Aufträge im Sinne von § 99 GWB seien. Dabei untersuchen sie auch die Regelung des § 127 Abs. 2, Abs. 2a SGB V, nach der Hilfsmittelversorgungsverträge auch ohne Ausschreibung - jedoch mit einen jederzeitigen Beitrittsrecht von Marktteilnehmern - geschlossen werden können. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass diese Regelung mit dem vorrangigen europäischen Vergaberecht unvereinbar sei.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]