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Gedanken zu ungeschriebenen vergaberechtlichen Prinzipien des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Europäischen Kommission
Titeldaten
  • Wernicke, Stephan
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2010
    S.747 - 754
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 14 AEUV, Art. 51 AEUV, Art. 62 AEUV, Art. 106 AEUV, Art. 114 AEUV, § 99 GWB

Abstract
Der Autor nimmt in seinem Beitrag zu Ehren des aus dem Amt scheidenden Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Uwe Scharen die Entscheidung des X. Senates des BGH vom 1.12.2008 zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen als Ausgangspunkt, um die vergaberechtlichen Prinzipien des europäischen Rechts mit denen des nationalen Rechts zu vergleichen. Dabei erläutert der Verfasser die Herleitung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Nichtdiskriminierungsgebotes sowie deren Verhältnis zum Transparenzgebot. Er stellt die potentiellen Anknüpfungspunkte im AEUV dar und kritisiert, dass der Begriff des Binnenmarkts als Argument an sich verwandt werde. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere das Gebot der Nichtdiskriminierung zwar vom EuGH und der EG-Kommission stets bemüht, aber nicht nachvollziehbar begründet werde. Abschließend fordert der Verfasser mehr Transparenz von den europäischen Institutionen sowohl im Hinblick auf ihre Ziele als auch ihr Handeln.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg