Mit der Sprühflasche zum Nebenangebot

OLG Düsseldorf: Mindestbedingungen sind aus Bieterperspektive auszulegen
Titeldaten
  • Huland, Dieter
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2010
    S.16-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - VII-Verg 4/10

Abstract
Mindestbedingungen für Nebenangebote müssen klar und eindeutig formuliert sein, sodass diese von allen Bietern gleich verstanden werden können, so (u. a.) das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 19.05.2010 (VII-Verg 4/10). Nach einer Zusammenfassung des Sachverhaltes geht der Autor auf die wesentlichen Aussagen der Entscheidung ein. Insbesondere sei hervorzuheben, dass der Maßstab für die Auslegung von Mindestbedingungen für Nebenangebote nicht das individuelle Verständnis sei, sondern dass eines verständigen Bieters, dem durch die Zulassung von Nebenangeboten gerade die Möglichkeit eröffnet werden soll, durch individuelle Lösungsvorschläge gleichsam die Anforderungen der Ausschreibung zu erfüllen.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin