Titeldaten
- Kues, Jarl-Hendrick; Kirch, Thomas
- Vergabe News
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Heft 11/2010
S.126-129
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 100 Abs. 2 lit. d) GWB, § 115 Abs. 4 S. 1 GWB
Abstract
Liegt eine Tatbestandsalternative des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB aufgrund von Sicherheits- und Geheimschutzinteressen vor, so ist die betreffende Auftragsvergabe vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts ausgenommen. Zusammen mit der Vorschrift des § 115 Abs. 4 S. 1 GWB, welche das Zuschlagsverbot im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren innerhalb von 2 Tagen entfallen lässt, bilden beide Regelungen den Kern der vorliegenden Betrachtung. So werden von den Autoren zunächst die Tatbestandsmerkmale des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB erörtert, woran sich eine eingehende Betrachtung der Rechtmäßigkeit des § 115 Abs. 4 S. 1 GWB i. R. des nationalen und europäischen Vergaberechts anschließt. Letztendlich sei § 110 Abs. 2 lit. d) GWB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen; § 115 Abs. 4 S. 1 GWB hingegen sei europarechtswidrig und daher nicht anzuwenden.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin