Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen in Vergabeverfahren

Titeldaten
  • Kues, Jarl-Hendrick; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 11/2010
    S.126-129
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 2 lit. d) GWB, § 115 Abs. 4 S. 1 GWB

Abstract
Liegt eine Tatbestandsalternative des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB aufgrund von Sicherheits- und Geheimschutzinteressen vor, so ist die betreffende Auftragsvergabe vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts ausgenommen. Zusammen mit der Vorschrift des § 115 Abs. 4 S. 1 GWB, welche das Zuschlagsverbot im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren innerhalb von 2 Tagen entfallen lässt, bilden beide Regelungen den Kern der vorliegenden Betrachtung. So werden von den Autoren zunächst die Tatbestandsmerkmale des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB erörtert, woran sich eine eingehende Betrachtung der Rechtmäßigkeit des § 115 Abs. 4 S. 1 GWB i. R. des nationalen und europäischen Vergaberechts anschließt. Letztendlich sei § 110 Abs. 2 lit. d) GWB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen; § 115 Abs. 4 S. 1 GWB hingegen sei europarechtswidrig und daher nicht anzuwenden.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin