Der Faktor Zeit bei der Vergabe: Schafft das Vergaberecht Berechenbarkeit?

Titeldaten
  • Ziekow, Jan
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2010
    S.861-869
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser beleuchtet mögliche Einwirkungen auf Beschaffungsprozesse und Änderungen die während Beschaffungsprozessen auftreten können. Dabei untersucht er die Auswirkungen von rechtlichen Änderungen, Änderungen in tatsächlicher Hinsicht, Vertragsverlängerungen und eventuelle Beschleunigungseffekte durch Verhandlungsverfahren. Ausgehend von der These, dass es eine grundlegende Funktion des Vergaberechts sei, Berechenbarkeit in Form von Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, entwickelt der Verfasser bestimmte Fallgruppen und erörtert deren Behandlung anhand der EuGH Rechtsprechung. Demnach sollen zum Beispiel Änderungen in der Sach- und Rechtslage keine Auswirkungen haben, wenn der Vertragsschluss bereits erfolgt sei. Wurde ein Beschaffungsvorgang bereits begonnen, so sei dieser auch weiterhin nach dem ursprünglich einschlägigen Regime durchzuführen, selbst wenn sich die Eigenschaft öffentlicher Auftraggeber zu sein ändert und wenn nicht ausnahmsweise ein Umgehungstatbestand vorliege. Schließlich erläutert der Verfasser den Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit, um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dieses sei nach Ansicht des Verfassers wenig geeignet um den Beschaffungsprozess zu beschleunigen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg