Der Vorrang unternehmerischer Initiative im öffentlichen Personennahverkehr

Das Verhältnis eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehre nach PBefG und VO (EG) Nr. 1370/07
Titeldaten
  • Roling, Sebastian
  • DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
  • Heft 19/2010
    S.1213-1220
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - 3 C 1.09, 3 C

Abstract
Der Verfasser untersucht unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BVerwG das Verhältnis von eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eigenwirtschaftliche Verkehre vorrangig seien. Einem Vergabeverfahren von gemeinwirtschaftlichen Verkehren müsse daher zuvor ein Genehmigungswettbewerb vorangestellt werden. Nur wenn dieser erfolglos bleibe, sei die Leistung als gemeinwirtschaftlich auszuschreiben. Auch das Inkrafttreten der VO EG 1370/07 habe an der Unterscheidung zwischen gemeinwirtschaftlichen und eigenwirtschaftlichen Verkehren und dem Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehre nichts geändert.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin