Ungewöhnliches Wagnis bei Ausschreibungen nach SGB V

Titeldaten
  • Boldt, Antje
  • Vergabe News
  • Heft 9/2010
    S.99-102
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Aufsatz

Abstract
In diesem Beitrag untersucht die Autorin, wann für Bieter bei Ausschreibungen von gesetzlichen Krankenkassen ein ungewöhnliches Wagnis vorliegen könnte. Sie zeigt anhand einiger Entscheidungen auf, dass die Vergabekammern und die Landessozialgerichte in nahezu keinem Fall von einem ungewöhnlichen Wagnis für die Bieter ausgegangen sind. So wurden weder unklare Mengenvorgaben in Rahmenvereinbarungen, Regelungen zum Ruhen des Vertrages, Kündigungsregelungen oder Mindestnachlässen als unzumutbar eingestuft. Selbst Vertragsstrafenregelungen blieben unbeanstandet, solange sie unterhalb von 5 % des Gesamtumsatzes blieben.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg