Vergaberecht graphisch dargestellt

Titeldaten
  • Gruber-Hirschbrich, Katja
  • 2. Aufl.,
  • LexisNexis ARD ORAC
    Wien, 2010
    S.128
  • ISBN 978-3-7007-4536-5
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Aus der MonatsInfo 8-9/2010: Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte. Wer hat sich nicht schon einmal angesichts öder Bleiwüsten von Rechtsliteratur weniger Worte und mehr Bilder gewünscht?! Für das österreichische Vergaberecht hat sich die Autorin Gruber-Hirschbrich dieser Aufgabe gestellt und „Vergaberecht – graphisch dargestellt“ verfasst. Dieses Buch ist zum einen für alle interessant, die sich über das österreichische Vergaberecht informieren wollen, zum anderen für jeden Autoren und Referenten, der sich für graphische Darstellungen komplexer Themen interessiert. Zum österreichischen Vergaberecht und dessen Darstellung vermag der Rezensent mangels umfassender eigener Fachkenntnis nicht Stellung zu nehmen. Das österreichische Vergaberecht wird in Deutschland immer wieder als vorbildlich verstanden. Ein erster Blick auf die 351 Paragrafen und 19 Anhänge des Bundesvergabegesetzes und das Wissen um mindestens die neun Ländervergabegesetze lassen jedenfalls vermuten, dass auch in Österreich der Kampf zwischen dem Wunsch nach einer schlanken Gesetzgebung und der Notwendigkeit einer eindeutigen und umfassenden Regelung keinen deutlichen Sieger kannte. Verweise auf Rechtsprechung scheinen im besprochenen Werk grundsätzlich nur vereinzelt aufgenommen zu sein, als Rechtsquelle wird im Wesentlichen das Bundesvergabegesetz zitiert. Die „Lektüre“ des zu besprechenden Buches legt weiter nahe, dass materiell erhebliche Gemeinsamkeiten zwischen dem deutschen und dem österreichischen Recht bestehen. Bereits die Anführungszeichen bei „Lektüre“ lassen erkennen, dass die gewählte graphische Darstellungsart ein systematisches „Durchlesen“ nicht ermöglicht – und vielleicht auch gar nicht ermöglichen soll. Das Fehlen von Übergängen, Vorworten etc. deutet vielmehr darauf hin, dass die graphischen Elemente vielfach nur der Verdeutlichung und Vertiefung des anderweitig gelernten Wissens dienen sollen. Will man die Zielrichtung des Buches mit Fragen verbinden, so geht es weniger um die Frage „Was ist Vergaberecht und wie sieht es aus?“ als vielmehr darum „Wie war das noch einmal? Können Sie das noch einmal erklären, ich bin nicht sicher, ob ich es verstanden habe?“ oder – dank der vielen Beispiele „Und was heißt das für mich?“. Und diese Verdeutlichung gelingt in vielen Darstellungen vorbildlich. Ohne hoffentlich Autorin und Verlag zu nahe zu treten, soll die Vermutung geäußert werden, dass wohl alle Darstellungen entweder mit einem Präsentationsprogramm oder – v.a. bei Tabellen, Beispielen und gelegentlichen Begriffsbestimmungen – mit einem normalen Textverarbeitungsprogramm erstellt wurde. Damit waren natürlich die Ausdrucksmittel begrenzt – zumal einige Graphiken vermutlich mehrfarbig angelegt waren und im Schwarz-Weiß-Druck leiden. Für den auf eine Art autonomen Nachvollzug erpichten Leser spielt dies wiederum keine Rolle. Geradezu vorbildlich ist die Beschränkung der Graphiken auf wenige wesentliche Elemente. Komplexe Sachverhalte werden auf mehrere Graphiken verteilt. Dies ist im Hinblick auf die oft anzutreffende Überfrachtung von Vortragsfolien besonders hervorzuheben. Oft verführt Idee zur umfassenden, abschließenden und unbedingt richtigen Darstellung zu komplexen und schlecht lesbaren Graphiken, die jedoch ohne umfangreiche Erklärungen nicht zu verstehen sind. Die Graphiken des zu besprechenden Buches hingegen sind in ihrer Beschränkung auf Teil-Sachverhalte durchweg aus sich heraus überaus verständlich und vermitteln schnell ihre wesentlichen Inhalte. In einer abwechslungsreichen Reihenfolge finden sich Verzeichnisbäume, Tabellen, Beispiele, kurze Texte mit Hinweisen und einfache Ablaufdiagramme. Sie bieten eine große Vielfalt graphischer und didaktischer Ideen zur Darstellung und Vermittlung vergaberechtlicher Sachverhalte. Etwas unruhig wirkt die Verwendung immer wieder anderer Schriftgrößen und Schriftarten. Flussdiagramme mit der Berücksichtigung von Ja/Nein-Entscheidungen und hieraus resultierender mehrgestaltiger Prüfungsabläufe finden sich hingegen selten. Möglicherweise hängt dies damit zusammen, dass solche Diagramme den sonst im Buch anzutreffenden (und zu lobenden) Komplexitätsgrad deutlich überschreiten würden. Die 2. Auflage des neu bearbeiteten und auf 125 Seiten angewachsenen Leitfadens umfasst – neben dem Abkürzungs-, Literatur- und Stichwortverzeichnis – vier Hauptabschnitte und den Anhang. Die Grundlagen, die Entwicklung, die Rechtsquellen, das Bundesvergabegesetz 2006 und die BVergG-Novelle 2009 sind der Gegenstand des 1. Abschnitts. Im 2. Abschnitt folgt die Darstellung der materiellen Vergabebestimmungen für öffentliche Auftraggeber, im 3. Abschnitt der entsprechenden Bestimmungen für die Sektorenauftraggeber. Kurz und prägnant erfasst und aufgelistet sind hier alle Vergabebestimmungen dem Ablauf eines Verfahrens folgend dargestellt. Sonderprobleme, z. B. geistige Dienstleistungen, Baukonzessionsverträge, Public Private Partnership, Inhouse-Vergaben sind ebenso angesprochen wie die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Instanzen. Im 4. Abschnitt behandelt die Verfasserin die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere das Verfahren vor dem Bundesvergabeamt, aber ebenso den Rechtsschutz auf europäischer Ebene, und die entsprechenden Rechtsspruchsgrundlagen. In den Anhang wurden u. a. die Begriffsbestimmungen nach § 2 BVergG 2006 und wichtige Adressen aufgenommen.