Kein Rechtsschutz gegen Steuerung mittels „amtlicher Erläuterung“?

Anmerkungen zum Urteil des EuG vom 20.05.2010 (T-25/09) zur Auslegungsmitteilung der Kommission über die öffentliche Auftragsvergabe außerhalb des EU- Vergaberechts
Titeldaten
  • Knauff, Matthias; Schwensfeier, Roland
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 16/2010
    S.611-614
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren beleuchten die (im Ergebnis unzulässige) Nichtigkeitsklage gegen die von der Kommission vorgelegte Mitteilung, in der diese ihre Auffassung zur Auslegung von vergaberechtlichen Grundsätzen bei Beschaffungsvorgängen, die aus verschiedenen Gründen nicht unter das EU-Vergaberecht fallen, darlegte. Erläutert wird zunächst das Konstrukt der Mitteilung als eine rechtlich unverbindliche Handlungsform, deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen zwar unklar sind, deren Wirkungskraft jedoch normative Kraft besitzt und damit faktisch auf die Anwendung von Vergaberecht in den Mitgliedsstaaten Einfluss nimmt („soft law“). Darüber hinaus stellen die Autoren die prozessrechtliche Problematik der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen Mitteilungen dar und sehen in der hierzu ergangenen Entscheidung des EuG eine aus vergaberechtlicher Sicht vertretbare Entscheidung. Im Ergebnis betonen die Verfasser, dass es aufgrund der zunehmenden Bedeutung von soft law allerdings in Zukunft eine gerichtliche Klärung geben muss, da es durch derlei Handlungsformen aufgrund ihrer faktischen Wirkungen zu einer Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den EU-Organen kommen kann. Hierzu bedürfe es einer Fortentwicklung rechtsdogmatischer Instrumentarien.
Melanie von Lennep, AOK-Bundesverband, Berlin